Informationen zur Aufnahme neuer untergeordneter Auftragsnehmer
Gemäß unseren Verpflichtungen nach Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („DSGVO“) informieren wir Sie hiermit über unsere Absicht, neue untergeordnete Auftragsverarbeiter in die Bereitstellung unserer Digital Analytics Lösung einzubeziehen.
Es handelt sich um folgende zwei neuen untergeordneten Auftragsverarbeiter:
Die Liste der von AT Internet beteiligten untergerordneten Auftragsverarbeiter ist auch unter folgender Adresse verfügbar: https://atinternet.com/en/processor-sub-processor-information-parent-company/
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Beteiligung von Salesforce.com Frankreich Daten an ein Drittland übermittelt werden. Zur Klarstellung: nur Daten über das von Ihnen autorisierte Personal dürfen in das Drittland übertragen werden. Autorisiertes Personal ist jede Person in Ihrer Organisation sowie jede natürliche Person, die von Ihnen beauftragt wird, die Digital-Analytics-Lösung zu nutzen oder die Geschäftsbeziehung mit uns umzusetzen (Einkauf, Projektmanagement, Fakturierung usw.). Reichweitendaten, d. h. Daten über Besucher von Websites und Apps, die von der Lösung von AT Internet geprüft werden, werden in der Europäischen Union gespeichert.
Durch die Annahme dieses untergeordneten Auftragsverarbeiters erteilen Sie uns die Vollmacht, Verarbeitungseinrichtungen in einem Drittland im Sinne der DSGVO zu nutzen, wobei wir uns verpflichten, eine der folgenden Garantien zu beachten:
- Abschluss eines Vertrags mit dem untergeordneten Auftragsverarbeiter, der die außereuropäische Verarbeitung durchführt, über die Übermittlung personenbezogener Daten gemäß den von der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Musterklauseln;
- der untergeordnete Auftragsverarbeiter, der Verarbeitung außerhalb Europas durchführt, hat sich verpflichtet, das „E.U.-U.S. Privacy Shield Arrangement“ einzuhalten, einen von den Organen der Europäischen Union als gültig anerkannten Mechanismus für die Übermittlung personenbezogener Daten;
- der untergeordnete Auftragsverarbeiter, der die Verarbeitung außerhalb Europas durchführt, hat „bindende Unternehmensregeln“ aufgestellt, die von einer zugelassenen europäischen Behörde zum Schutz personenbezogener Daten als gültig anerkannt wurden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach Eingang dieses Schreibens eine Frist von acht (8) Kalendertagen haben, um Ihre Einwände einzureichen, sofern in der zwischen unseren Unternehmen geltenden Datenverarbeitungsvereinbarung keine längere Frist vereinbart ist.
Wenn es innerhalb dieser Frist keine Einwände gibt, werden wir mit der Beteiligung der beiden oben genannten untergeordneten Auftragsverarbeiter fortfahren.
Darüber hinaus laden wir Sie ein, sich bei Bedarf an uns zu wenden und eine Datenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen oder, wenn eine solche zwischen unseren Unternehmen unterzeichnet wurde, diese zu aktualisieren. Nutzen Sie dafür bitte folgende Kontaktdaten:
AT Internet
Rechtsabteilung
85 avenue J F Kennedy
33700 Mérignac
Frankreich
dpo(at)atinternet.com