Glossar
Personenbezogene Daten
Das Konzept der “personenbezogenen Daten” wurde 2016 in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) festgelegt.
In Artikel 4.1 werden unter “personenbezogenen Daten”, “alle Informationen zu einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person” (wird als “betroffene Person” bezeichnet) verstanden; eine “identifizierbare natürliche Person” ist eine Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere unter Bezugnahme auf ein eindeutiges Merkmal wie einen Namen, eine Identifikationsnummer, Standortdaten, eine Online-Kennung oder einen oder mehrere für sie spezifische Faktoren oder ihre physische, physiologische, genetische, mentale, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität.
Unter diesen Bedingungen müssen alle analytischen Daten, die von einer “Online-Kennung” (ID-Cookie, Handy, …) stammen, als personenbezogene Daten betrachtet werden. Folglich unterliegen seine Sammlung, Verarbeitung und Lagerung allen Anforderungen der DSGVO.
Die Einhaltung der Verpflichtungen der DSGVO ist eine wesentliche Voraussetzung, um von der Befreiung von der vorherigen Einwilligung in Frankreich zu profitieren, wie von der CNIL in Paragraph 52 ihrer neuesten Richtlinien zu Cookies und anderen Trackern angegeben.
Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, wie Ihr Zielgruppenmessanbieter Ihre Analysedaten verwaltet. Sie müssen auch Ihre Verwendung personenbezogener Daten dokumentieren und Ihre Endbenutzer klar darüber informieren.
ähnliche Definitionen:
Datenschutzbeauftragter: Ein Datenschutzbeauftragter hat in einer Firma oder einer Organisation die Aufgabe sicherzustellen, dass personenbezogene Daten…
Verantwortlicher: Ein Data Controller bzw. Verantwortlicher ist eine Person, Firma oder andere Organisation, die bestimmt, wie personenbezogene…
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